- Wirtschaftsinformationen
- Der Kunde beauftragt die Zyklop Inkasso Deutschland GmbH, nachfolgend Zyklop oder Auftrag-nehmer
genannt, mit der Einholung von Wirtschaftsinformationen bei der Auskunftei CRIF GmbH. Hierfür stellt Zyklop seine
organisatorische und technische Infrastruktur zur Verfügung. Die Ergebnisse kann der Kunde für einen
Zeitraum von drei Kalenderwochen ab Abfragedatum online abrufen.
- Die Auskünfte sind unverbindlich. Sie werden nur in dem Umfang erteilt, wie dies rechtlich zulässig
und im Rahmen des von CRIF GmbH betriebsüblichen
Erkundigungsdienstes möglich ist. Es steht im Ermessen der Auskunfteien, welche Informationen für die
Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich sind.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Wirtschaftsinformationen wegen der darin enthaltenen
personenbe-zogenen Daten nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (Art. 6 DSGVO) anzufordern und
die-ses Interesse glaubhaft darzulegen. Die Auskunfteien und Zyklop sind berechtigt, im Einzelfall ohne
Angaben von Gründen das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu prüfen.
- Der Kunde hat seine Mitarbeiter oder sonstige Dritte, die Zugang zu den der Geheimhaltung
unter-liegenden Daten haben, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die Auskünfte sind nur für den
Anfra-genden selbst bestimmt und dürfen von ihm an Dritte, mit Ausnahme der für ihn tätigen Berater
(Steu-erberater, Rechtsanwälte), nicht weitergegeben werden. Sie sind zur Ermittlung einer
ladungsfähigen Anschrift in einem Prozess nicht geeignet. Für Zuwiderhandlungen und Schäden aus einer
abredewid-rigen Weitergabe/Weiterverarbeitung haftet allein der Kunde. Der Umgang mit den Daten erfolgt
bei Zyklop ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Kunden. Zyklop
verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und gibt sie nicht an Dritte weiter. Kopien wer-den nur zu
Sicherheit, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erfor-derlich sind,
erstellt.
- Die ggf. notwendigen Benachrichtigungen nach Art. 13, 14 DSGVO obliegen dem Kunden.
- Der Kunde ist verpflichtet, beim Bezug von Score-Produkten die betroffene Person nachweislich durch
folgende Klausel in seinen Antragsformularen, Verträgen oder AGB auf die Nutzung von An-schriftendaten
hinzuweisen: "Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des
Vertragsverhältnisses verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem
Anschriftendaten einfließen." Verstöße gegen die Hinweispflicht begründen eine Ord-nungswidrigkeit.
- Der Kunde wird hiermit unterrichtet, dass Identifikations- und Nutzungsdaten, wie z.B. Adressen und
Bestelldaten, gespeichert und zu Dokumentations- und Abrechnungszwecken sowie zur
Datensicher-heitskontrolle maschinell verarbeitet und genutzt werden.
- Die gespeicherten Daten werden nach der Verfügbarkeitsfrist gesperrt und mindestens ein Jahr
aufbewahrt (Nachweis des "berechtigten Interesses"). Die endgültige Löschung der Daten findet zwei Jahre
nach Anfragedatum statt.
- Durch diesen Vertrag verpflichtet sich Zyklop, dem Kunden unter Vorauszahlung der Vergütung ein
Einheitenkonto für den geschätzten Jahresbedarf an Wirtschaftsinformationen einzurichten. Der
Einheitenverbrauch für eine angefragte Auskunft richtet sich nach der Kostentabelle für
Wirtschaftsin-formationen. Der Kunde ist berechtigt, Wirtschaftsinformationen über Firmen,
Gewerbetreibende und Privatpersonen abzufragen. Die verbrauchten Einheiten werden von seinem
Einheitenkonto abge-bucht. Unverbrauchte Einheiten verfallen 24 Monate nach Abschluss des Vertrages über
deren Bereit-stellung. Eine Abtretung des Anspruchs auf Auskunftserteilung ist ausgeschlossen.
- Die Auskunfteien und Zyklop beantworten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen und haften für die
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten nur mit derjenigen Sorgfalt, welche sie in eigenen
Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Im Übrigen haftet Zyklop nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten. Sofern eine Haftung von CRIF GmbH
in Betracht kommt, gilt diese Vereinbarung entsprechend. Alle vertraglichen
Ansprüche gegen die Auskunfteien und Zyklop, einschließlich der Ansprüche gem.
§ 280 Abs. 1 BGB und aus c.i.c. (§ 311 Abs. 2,3 BGB), verjähren nach 6 Monaten nach Auskunftsertei-lung.
Der Kunde erteilt der Firma Zyklop die Erlaubnis, den Rechnungsbetrag für bestellte Einheiten gem. unten
aufgeführter Preisaufstellung von seinem Bankkonto per Lastschrift einzuziehen.
- Sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Regelung nicht rechtsgültig sein, so bleiben die übri-gen
Geschäftsbedingungen davon unberührt.
- Internetmahnschreiben
- Zyklop fertigt und versendet im Auftrag des Kunden außergerichtliche Mahnschreiben. Die Kosten pro
Schreiben stehen in der unten aufgeführten Preisaufstellung.
- Der Kunde gibt die erforderlichen Daten ein. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten haftet
der Kunde.
- Die ggf. notwendigen Benachrichtigungen nach Art. 13, 14 DSGVO obliegen dem Kunden.
- Die Tätigkeit von Zyklop ist auf die Versendung der Mahnschreiben beschränkt. Insbesondere wer-den
keine Adressermittlungen durchgeführt. Es erfolgt keine Überwachung der Zahlungseingänge. Die
Mahnschreiben werden mit einfacher Post versandt. Ein Zugangsnachweis kann daher nicht erbracht werden.
- Zyklop erteilt keine Sachstandsberichte. Abschriften der Mahnschreiben können nicht zur Verfü-gung
gestellt werden.
- Auftragsdatenverarbeitung
- Da die Zyklop Inkasso Deutschland GmbH bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leis-tung als
Auftragsverarbeiter / Auftragnehmer Daten des Kunden als Verantwortlicher / Auftraggeber verarbeitet ist
es erforderlich, dass die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen konkretisiert werden und die
Vertragsparteien die nachfolgende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO schließen.
- Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus den Punkten A)1) und B)1) dieser Vereinbarung.
- Die Dauer dieses Auftrags entspricht der Dauer der Leistungsvereinbarung
(Inkassodienstleis-tungsvertrag oder Vertrag über Einheitenkauf).
- Zweck der Datenverarbeitung ist, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen bzw. Informationen über die
Bonität des Vertragspartners oder Interessenten des Kunden einzuholen, um eine Entscheidung über die
Begründung/Durchführung eines rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses mit den (potenziel-len) Kunden
treffen zu können. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich im Ge-biet der
Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde darf die personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck nutzen, zu
dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Die Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist
ausgeschlossen
- Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind: Personenstammdaten, Kommunika-tionsdaten
(z.B. Adresse/n, Telefon, E-Mail), Bonitätsdaten, Bank- / Kontodaten, Forderungsdaten.
- Kategorien betroffener Personen sind Kunden, Interessenten, Lieferanten, Schuldner.
- Die von Zyklop getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind dokumentiert und werden
dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Sie unterliegen dem technischen Fort-schritt und der
Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Inkassounternehmen gestattet, alternative adä-quate Maßnahmen
umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden.
- Die Zyklop Inkasso Deutschland GmbH darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht
eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren
Verarbeitung einschränken, soweit sich nicht aus dieser Vereinbarung etwas anderes ergibt.
- Die Zyklop Inkasso Deutschland GmbH hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags
gesetzliche Pflichten gem. Art. 28 bis 33 DSGVO. Insofern gewährleistet Zyklop insbesonde-re die
Einhaltung folgender Vorgaben:
Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Wahrung der Vertraulichkeit: Zyklop setzt bei der
Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit
den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Daten werden ausschließlich
entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet.
- Der Kunde informiert Zyklop unverzüglich über bei ihm eingegangene Beschwerden und/oder An-fragen
von betroffenen Personen, insbesondere Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO und die Geltendmachung von
Betroffenenrechten gem. Art. 16 ff. DSGVO.
- Der Kunde und Zyklop arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Auf-gaben
zusammen. Der Kunde informiert Zyklop unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnah-men von
Aufsichtsbehörden.
- Als Unterauftragnehmer ist beauftragt: Lowell Service Center GmbH, Scheuten-Solar-Str. 1, 45881
Gelsenkirchen (IT-Dienstleistungen).
- Kontrollrechte: Der Kunde hat das Recht, im Benehmen mit Zyklop Überprüfungen durchzuführen. Er hat
das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhal-tung dieser
Vereinbarung durch Zyklop in deren Geschäftsräumen zu überzeugen. Zyklop stellt sicher, dass sich der
Kunde von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DSGVO über-zeugen kann. Zyklop
verpflichtet sich, dem Kunden auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere
die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach-zuweisen.
- Zyklop unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten
zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen
und Konsultationen der Aufsichtsbehörden.
- In begründeten Ausnahmefällen darf Zyklop die Erteilung der Auskunft ablehnen, bzw. sich auf eine
mündliche Erteilung beschränken. Zyklop erstattet in allen Fällen dem Kunden eine Meldung, wenn durch
sie oder die bei ihr beschäftigten Personen Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz per-sonenbezogener
Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen vorgefallen sind. Zyklop informiert den Kunden
unverzüglich, wenn sie der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen daten-schutzrechtliche Vorschriften.
Zyklop ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch
den Kunden bestätigt oder geändert wird.
Kosten pro Auskunft | Inland | Consumer-Check | 1,00 Einheiten | Credit-Check | 2,00 Einheiten | Business-Check | 5,00 Einheiten | Europa | Mahnverfahren | 2,00 Einheiten |
| | Preis pro Einheit | Onlinebestellung von 1 bis 25 Einheiten | 7,82 € | Onlinebestellung von 26 bis 49 Einheiten | 7,75 € | Onlinebestellung von 50 bis 99 Einheiten | 7,32 € | Onlinebestellung ab 100 Einheiten | 7,10 € | Preise in Euro Netto zuzügl. der ges. MwSt. |
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| Stand: 02/2024 |
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