AGB / Nutzungsvertrag drucken   
  1. Wirtschaftsinformationen
    1. Der Kunde beauftragt die Zyklop Inkasso Deutschland GmbH, nachfolgend Zyklop oder Auftrag-nehmer genannt, mit der Einholung von Wirtschaftsinformationen bei der Auskunftei CRIF GmbH. Hierfür stellt Zyklop seine organisatorische und technische Infrastruktur zur Verfügung. Die Ergebnisse kann der Kunde für einen Zeitraum von drei Kalenderwochen ab Abfragedatum online abrufen.
    2. Die Auskünfte sind unverbindlich. Sie werden nur in dem Umfang erteilt, wie dies rechtlich zulässig und im Rahmen des von CRIF GmbH betriebsüblichen Erkundigungsdienstes möglich ist. Es steht im Ermessen der Auskunfteien, welche Informationen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich sind.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, die Wirtschaftsinformationen wegen der darin enthaltenen personenbe-zogenen Daten nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (Art. 6 DSGVO) anzufordern und die-ses Interesse glaubhaft darzulegen. Die Auskunfteien und Zyklop sind berechtigt, im Einzelfall ohne Angaben von Gründen das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu prüfen.
    4. Der Kunde hat seine Mitarbeiter oder sonstige Dritte, die Zugang zu den der Geheimhaltung unter-liegenden Daten haben, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die Auskünfte sind nur für den Anfra-genden selbst bestimmt und dürfen von ihm an Dritte, mit Ausnahme der für ihn tätigen Berater (Steu-erberater, Rechtsanwälte), nicht weitergegeben werden. Sie sind zur Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift in einem Prozess nicht geeignet. Für Zuwiderhandlungen und Schäden aus einer abredewid-rigen Weitergabe/Weiterverarbeitung haftet allein der Kunde. Der Umgang mit den Daten erfolgt bei Zyklop ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Kunden. Zyklop verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und gibt sie nicht an Dritte weiter. Kopien wer-den nur zu Sicherheit, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erfor-derlich sind, erstellt.
    5. Die ggf. notwendigen Benachrichtigungen nach Art. 13, 14 DSGVO obliegen dem Kunden.
    6. Der Kunde ist verpflichtet, beim Bezug von Score-Produkten die betroffene Person nachweislich durch folgende Klausel in seinen Antragsformularen, Verträgen oder AGB auf die Nutzung von An-schriftendaten hinzuweisen: "Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen." Verstöße gegen die Hinweispflicht begründen eine Ord-nungswidrigkeit.
    7. Der Kunde wird hiermit unterrichtet, dass Identifikations- und Nutzungsdaten, wie z.B. Adressen und Bestelldaten, gespeichert und zu Dokumentations- und Abrechnungszwecken sowie zur Datensicher-heitskontrolle maschinell verarbeitet und genutzt werden.
    8. Die gespeicherten Daten werden nach der Verfügbarkeitsfrist gesperrt und mindestens ein Jahr aufbewahrt (Nachweis des "berechtigten Interesses"). Die endgültige Löschung der Daten findet zwei Jahre nach Anfragedatum statt.
    9. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich Zyklop, dem Kunden unter Vorauszahlung der Vergütung ein Einheitenkonto für den geschätzten Jahresbedarf an Wirtschaftsinformationen einzurichten. Der Einheitenverbrauch für eine angefragte Auskunft richtet sich nach der Kostentabelle für Wirtschaftsin-formationen. Der Kunde ist berechtigt, Wirtschaftsinformationen über Firmen, Gewerbetreibende und Privatpersonen abzufragen. Die verbrauchten Einheiten werden von seinem Einheitenkonto abge-bucht. Unverbrauchte Einheiten verfallen 24 Monate nach Abschluss des Vertrages über deren Bereit-stellung. Eine Abtretung des Anspruchs auf Auskunftserteilung ist ausgeschlossen.
    10. Die Auskunfteien und Zyklop beantworten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen und haften für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten nur mit derjenigen Sorgfalt, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Im Übrigen haftet Zyklop nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten. Sofern eine Haftung von CRIF GmbH in Betracht kommt, gilt diese Vereinbarung entsprechend. Alle vertraglichen Ansprüche gegen die Auskunfteien und Zyklop, einschließlich der Ansprüche gem. § 280 Abs. 1 BGB und aus c.i.c. (§ 311 Abs. 2,3 BGB), verjähren nach 6 Monaten nach Auskunftsertei-lung. Der Kunde erteilt der Firma Zyklop die Erlaubnis, den Rechnungsbetrag für bestellte Einheiten gem. unten aufgeführter Preisaufstellung von seinem Bankkonto per Lastschrift einzuziehen.
    11. Sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Regelung nicht rechtsgültig sein, so bleiben die übri-gen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
  2. Internetmahnschreiben
    1. Zyklop fertigt und versendet im Auftrag des Kunden außergerichtliche Mahnschreiben. Die Kosten pro Schreiben stehen in der unten aufgeführten Preisaufstellung.
    2. Der Kunde gibt die erforderlichen Daten ein. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten haftet der Kunde.
    3. Die ggf. notwendigen Benachrichtigungen nach Art. 13, 14 DSGVO obliegen dem Kunden.
    4. Die Tätigkeit von Zyklop ist auf die Versendung der Mahnschreiben beschränkt. Insbesondere wer-den keine Adressermittlungen durchgeführt. Es erfolgt keine Überwachung der Zahlungseingänge. Die Mahnschreiben werden mit einfacher Post versandt. Ein Zugangsnachweis kann daher nicht erbracht werden.
    5. Zyklop erteilt keine Sachstandsberichte. Abschriften der Mahnschreiben können nicht zur Verfü-gung gestellt werden.
  3. Auftragsdatenverarbeitung
    1. Da die Zyklop Inkasso Deutschland GmbH bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leis-tung als Auftragsverarbeiter / Auftragnehmer Daten des Kunden als Verantwortlicher / Auftraggeber verarbeitet ist es erforderlich, dass die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen konkretisiert werden und die Vertragsparteien die nachfolgende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO schließen.
    2. Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus den Punkten A)1) und B)1) dieser Vereinbarung.
    3. Die Dauer dieses Auftrags entspricht der Dauer der Leistungsvereinbarung (Inkassodienstleis-tungsvertrag oder Vertrag über Einheitenkauf).
    4. Zweck der Datenverarbeitung ist, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen bzw. Informationen über die Bonität des Vertragspartners oder Interessenten des Kunden einzuholen, um eine Entscheidung über die Begründung/Durchführung eines rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses mit den (potenziel-len) Kunden treffen zu können. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich im Ge-biet der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde darf die personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck nutzen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Die Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen
    5. Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind: Personenstammdaten, Kommunika-tionsdaten (z.B. Adresse/n, Telefon, E-Mail), Bonitätsdaten, Bank- / Kontodaten, Forderungsdaten.
    6. Kategorien betroffener Personen sind Kunden, Interessenten, Lieferanten, Schuldner.
    7. Die von Zyklop getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind dokumentiert und werden dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Sie unterliegen dem technischen Fort-schritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Inkassounternehmen gestattet, alternative adä-quate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden.
    8. Die Zyklop Inkasso Deutschland GmbH darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken, soweit sich nicht aus dieser Vereinbarung etwas anderes ergibt.
    9. Die Zyklop Inkasso Deutschland GmbH hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gem. Art. 28 bis 33 DSGVO. Insofern gewährleistet Zyklop insbesonde-re die Einhaltung folgender Vorgaben: Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Wahrung der Vertraulichkeit: Zyklop setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Daten werden ausschließlich entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet.
    10. Der Kunde informiert Zyklop unverzüglich über bei ihm eingegangene Beschwerden und/oder An-fragen von betroffenen Personen, insbesondere Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO und die Geltendmachung von Betroffenenrechten gem. Art. 16 ff. DSGVO.
    11. Der Kunde und Zyklop arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Auf-gaben zusammen. Der Kunde informiert Zyklop unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnah-men von Aufsichtsbehörden.
    12. Als Unterauftragnehmer ist beauftragt: Lowell Service Center GmbH, Scheuten-Solar-Str. 1, 45881 Gelsenkirchen (IT-Dienstleistungen).
    13. Kontrollrechte: Der Kunde hat das Recht, im Benehmen mit Zyklop Überprüfungen durchzuführen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhal-tung dieser Vereinbarung durch Zyklop in deren Geschäftsräumen zu überzeugen. Zyklop stellt sicher, dass sich der Kunde von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DSGVO über-zeugen kann. Zyklop verpflichtet sich, dem Kunden auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach-zuweisen.
    14. Zyklop unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und Konsultationen der Aufsichtsbehörden.
    15. In begründeten Ausnahmefällen darf Zyklop die Erteilung der Auskunft ablehnen, bzw. sich auf eine mündliche Erteilung beschränken. Zyklop erstattet in allen Fällen dem Kunden eine Meldung, wenn durch sie oder die bei ihr beschäftigten Personen Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz per-sonenbezogener Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen vorgefallen sind. Zyklop informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen daten-schutzrechtliche Vorschriften. Zyklop ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Kunden bestätigt oder geändert wird.
 Kosten pro Auskunft
 Inland
 Consumer-Check  1,00 Einheiten 
 Credit-Check  2,00 Einheiten 
 Business-Check  5,00 Einheiten 
 Europa
 Mahnverfahren  2,00 Einheiten 
 
Preis pro Einheit
 Onlinebestellung von 1 bis 25 Einheiten
7,82 € 
 Onlinebestellung von 26 bis 49 Einheiten
7,75 € 
 Onlinebestellung von 50 bis 99 Einheiten
7,32 € 
 Onlinebestellung ab 100 Einheiten
7,10 € 
 Preise in Euro Netto zuzügl. der ges. MwSt.
Stand: 02/2024